Auer Witte Thiel: „Außenwirkung eines Gewerbes in Mietswohnung entscheidend“
Erstellt am 19 Oktober 2009 von admin
München, im Oktober 2009: Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum muss der Vermieter geschäftliche Tätigkeiten des Mieters auch ohne entsprechende Vereinbarung nicht ohne weiteres dulden. Dies entschied
Tags: Ruhstorf | Keine Kommentare »
















































