Auer Witte Thiel: „Verpasster Anschlussflug begründet keine pauschale Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung“
Erstellt am 7 Juli 2009 von admin
München, im Juli 2009: Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. Dennoch kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch
















































